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Die "Kassenfüllung" im Seitenzahnbereich
Seit dem 01.01.25 gibt es in der EU ein Verbot für die Verwendung von Amalgam. Als Alternative bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen derweilen Alternativen, welche leider nicht mit der Haltbarkeit und Langlebigkeit von Amalgam-Füllungen zu vergleichen sind. In unserer Praxis bieten wir als Kassenleistung dennoch den Service einer Komposit-Verstärkten Füllung an.
Vorteile
+ vollständige Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen
+ Amalgamalternative


Nachteile
- deutlicher Farbunterschied zum Zahn
-eingeschränkter Indikationsbereich
- verminderter Haltbarkeit im Vergleich zur klassischen Kompositfüllung mit Keramikanteilen
- nicht für große Defekte einsetzbar
- mittlere Abrasionfestigkeit ( "knirscht" sich demnach relativ schnell ab)
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